Eis essen - in Zeiten des Abstands
Objekt
Titel
Eis essen - in Zeiten des Abstands
Beschreibung
Manche Regelungen finde ich schon ziemlich praxisuntauglich.
Zwar wurden Anfang der Woche die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert, so können wir uns wieder mit bis zu fünf Personen treffen. Trotzdem treiben einige Maßnahmen des heut in aller Munde befindlichen "Smart Distancing", eigenartige Blüten.
Eine davon ist mir heute aufgefallen, als ich mit meinen beiden Kindern (drei und fünf Jahre) Eis in einer Eisdiele essen wollte. Da Cafes und Restaurants noch immer geschlossen sind, natürlich "to-go" oder wie man früher sagte, auf die Hand.
Im Umfeld der Eisverkaufsstelle, wiesen uns große Schilder darauf hin, dass soeben gekaufte Eis ja nicht in 50 Meter Umkreis des Geschäfts zu verzehren. Also suchten wir uns eine Bank, ein wenig weiter weg. Plötzlich kam jedoch von hinten ein anderer Mann mittleren Alters. In leicht italienischen Dialekt versuchte er uns zu erklären, dass wir zu nah an seinem Eiscafe "Venezia" sitzen. Ich erklärte ihm, dass wir das Eis doch aber gar nicht bei ihm gekauft hätten. Er meinte, dies interessiere das Ordnungsamt nicht und er müsse im schlimmsten Fall Strafe zahlen.
Wir erhoben uns und gingen weiter und aßen das Eis schließlich im Laufen, bzw. am Rande eines kleinen Parks. Was auch jetzt nicht so toll fand, zumal sich die Kinder bis zu den Ohren bekleckerten.
Spinnt man den Gedanken aber mal weiter, könnte ich das Eis auf die Hand faktisch in der gesamten Innenstadt nicht verzehren.
Hier ein Cafe, dort eine Eisdiele, nur ein Stück weiter die Tchibo-Filiale, welche "Kaffee-to-go" anbietet. Immer und überall befindet man sich in einer Einkaufsstraße in einem solchen 50 Meter Bereich. Warum ich mich in einem 20 Meter Radius schneller mit Covid-19 anstecken sollte als nach 50 Metern weiß ich auch nicht. Ich glaube auch kaum, dass es mir ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes erklären könnte. Verordnung ist halt Verordnung.
Zwar wurden Anfang der Woche die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert, so können wir uns wieder mit bis zu fünf Personen treffen. Trotzdem treiben einige Maßnahmen des heut in aller Munde befindlichen "Smart Distancing", eigenartige Blüten.
Eine davon ist mir heute aufgefallen, als ich mit meinen beiden Kindern (drei und fünf Jahre) Eis in einer Eisdiele essen wollte. Da Cafes und Restaurants noch immer geschlossen sind, natürlich "to-go" oder wie man früher sagte, auf die Hand.
Im Umfeld der Eisverkaufsstelle, wiesen uns große Schilder darauf hin, dass soeben gekaufte Eis ja nicht in 50 Meter Umkreis des Geschäfts zu verzehren. Also suchten wir uns eine Bank, ein wenig weiter weg. Plötzlich kam jedoch von hinten ein anderer Mann mittleren Alters. In leicht italienischen Dialekt versuchte er uns zu erklären, dass wir zu nah an seinem Eiscafe "Venezia" sitzen. Ich erklärte ihm, dass wir das Eis doch aber gar nicht bei ihm gekauft hätten. Er meinte, dies interessiere das Ordnungsamt nicht und er müsse im schlimmsten Fall Strafe zahlen.
Wir erhoben uns und gingen weiter und aßen das Eis schließlich im Laufen, bzw. am Rande eines kleinen Parks. Was auch jetzt nicht so toll fand, zumal sich die Kinder bis zu den Ohren bekleckerten.
Spinnt man den Gedanken aber mal weiter, könnte ich das Eis auf die Hand faktisch in der gesamten Innenstadt nicht verzehren.
Hier ein Cafe, dort eine Eisdiele, nur ein Stück weiter die Tchibo-Filiale, welche "Kaffee-to-go" anbietet. Immer und überall befindet man sich in einer Einkaufsstraße in einem solchen 50 Meter Bereich. Warum ich mich in einem 20 Meter Radius schneller mit Covid-19 anstecken sollte als nach 50 Metern weiß ich auch nicht. Ich glaube auch kaum, dass es mir ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes erklären könnte. Verordnung ist halt Verordnung.
Datum
08.05.2020
Mitwirkender
nein
Räumlicher Geltungsbereich
Bernburg
Urheber
Peter
Rechteinhaber
Ja
Rechte
CC BY-SA 4.0
Alternativer Titel
#Gastronomie #Café #Eisdiele #ZumMitnehmen #ToGo #Essen #Regeln #Kinder #Abstand #Lockerungen #Kontaktbeschränkungen #SocialDistancing #Restaurant #geschlossen #Schilder #Verordnungen
Sprache
de
Nutzungsrechte
Nutzung bis 01.04.2031 / 7:53 bestätigt