Vorübergehende Schließung der Baumärkte in Niedersachsen für Privatkunden
Objekt
Titel
Vorübergehende Schließung der Baumärkte in Niedersachsen für Privatkunden
Beschreibung
Am Abend des 3.4.2020 (Freitag), lange nach Ladenschluss, hängt vor diesem Baumarkt in RInteln (Kreis Schaumburg, Niedersachsen) neben anderen Hinweisen zum Verhalten und zu Einschränkungen infolge der Corona-Krise auch der Hinweis, dass der Markt nur noch für Gewerbetreibende (mit Nachweis) zu eingeschränkten Öffnungszeiten geöffnet ist.
Spätestens mit der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23.3.2020 war den Baumärkten in Niedersachsen nur noch der Verkauf an gewerbliche Kunden erlaubt, der Verkauf an Privatkunden dagegen verboten.
Zumindest in den ersten Tagen dieser Regelung standen vor dem Eingang auch Security-Mitarbeiter, die die Kunden kontrolliert und alle, die nicht nachweisen konnten, gewerblich tätig zu sein, zurückgewiesen haben.
Das Verbot des Verkaufs an Privatkunden wurde durch die Verordnung vom 27.3.2020 bestätigt, jedoch durch die Verordnung vom 2.4.2020 bereits wieder aufgehoben. Seit Sonnabend, dem 4.4.2020 (der Tag, nachdem dieses Bild entstand) dürfen Baumärkte in Niedersachsen wieder für Privatkunden öffnen.
Überhaupt ändern sich die Vorschriften zur Zeit wöchentlich. So verbietet die Verordnung vom 2.4.2020 mit wenigen Ausnahmen Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück, was einem Besuchsverbot gleichkommt. Jedoch soll es voraussichtlich schon ab nächstem Montag (dem 6.4.2020) wieder erlaubt werden, nahe Verwandte und enge Freunde zu Hause zu besuchen.
Spätestens mit der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23.3.2020 war den Baumärkten in Niedersachsen nur noch der Verkauf an gewerbliche Kunden erlaubt, der Verkauf an Privatkunden dagegen verboten.
Zumindest in den ersten Tagen dieser Regelung standen vor dem Eingang auch Security-Mitarbeiter, die die Kunden kontrolliert und alle, die nicht nachweisen konnten, gewerblich tätig zu sein, zurückgewiesen haben.
Das Verbot des Verkaufs an Privatkunden wurde durch die Verordnung vom 27.3.2020 bestätigt, jedoch durch die Verordnung vom 2.4.2020 bereits wieder aufgehoben. Seit Sonnabend, dem 4.4.2020 (der Tag, nachdem dieses Bild entstand) dürfen Baumärkte in Niedersachsen wieder für Privatkunden öffnen.
Überhaupt ändern sich die Vorschriften zur Zeit wöchentlich. So verbietet die Verordnung vom 2.4.2020 mit wenigen Ausnahmen Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück, was einem Besuchsverbot gleichkommt. Jedoch soll es voraussichtlich schon ab nächstem Montag (dem 6.4.2020) wieder erlaubt werden, nahe Verwandte und enge Freunde zu Hause zu besuchen.
Datum
3.4.2020
Räumlicher Geltungsbereich
Breite Str. 16A, 31737 Rinteln
Rechte
CC BY 4.0
Urheber
T. S. Koyda
Rechteinhaber
Ja
Alternativer Titel
#Baumarkt #geschlossen #behördlicheAnordnung #Privatkunden #Gewerbe #Besuchsverbot #Verordnungen
Sprache
de
Nutzungsrechte
Nutzung bis 11.05.2031 / 21:39 bestätigt